Ruhiges und günstiges Wohnen im Baurecht
Details
Referenz | WO-220517 |
Adresse | Kentuckystrasse 5 5734 Reinach AG Schweiz |
Etage | 1 |
Etagen | 5 |
Anzahl Wohneinheiten | 9 |
Anzahl Gäste WC | 1 |
Badezimmer | 1 |
Zimmer | 4.5 |
Balkonfläche | 11 m2 |
Kellerfläche | 5 m2 |
Nettowohnfläche | 109 m2 |
Baujahr | 1972 |
Eigenschaften
Beschreibung
Ruhiges und zentrales Wohnung in familienfreundlicher Umgebung
Diese im Hochparterre gelegene 4.5 Zimmer Wohnung liegt sehr zentral und dennoch ruhig in einem Wohngebiet. Schulen, öffentlicher Verkehr und Einkauf befinden sich im unmittelbaren Umkreis in Gehdistanz. Der Wohnblock befindet sich in einer ruhigen, verkehrsberuhigten Quartierstrasse.
Die Wohnung bietet 3 Schlafzimmer, ein funktionelle Küche, ein Esszimmer (halboffen) mit Blick ins Wohnzimmer. Ein kleines Bad, ein separates Gäste-WC und ein praktisches Reduit runden das Angebot ab. Vom schön besonnten Balkon eröffnet sich der Blick in die grosszügige Grünanlage der Liegenschaft. Hier geniessen Sie Ruhe und viel Sonnenschein.
Die Liegenschaft hat einen Lift (jeweils bis in den Halbstock). Im UG befinden sich der private Keller, die gemeinsam genutzte Waschküche, sowie ein Velokeller. Eine Wasserenthärtungsanlage sorgt für entkalktes Wasser.
Im Verkaufspreis inkludiert sind ein Aussenabstellplatz und eine abschliessbare Boxe in der Tiefgarage.
Die gesamte Anlage ist gepflegt und gut unterhalten.
Gerne zeigen wir Ihnen die Wohnung bei einer Besichtigung, zögern Sie nicht, uns bei Fragen zu kontaktieren.
Was heisst Wohnen im Baurecht?
Will ein Grundeigentümer sein in der Bauzone gelegenes Grundstück nicht verkaufen, kann er einem Dritten die Erlaubnis erteilen, das Grundstück gegen Entschädigung zu überbauen. Dies führt dazu, dass der Eigentümer dieser ausgeschriebenen Wohnung im STWE, die Wohnung zu einem vergleichsweise günstigen Preis erwerben kann. Das Grundstück bleibt jedoch weiterhin im Besitz des Grundeigentümers. Dafür zahlt der Wohnungsbesitzer einen jährlichen Baurechts-Zins. Bei dieser Wohnung beträgt dieser CHF 1794.- oder monatlich CHF 149.50.
Das Baurecht läuft bis ins Jahr 2052, also noch mind. 30 Jahre. Vor Ablauf dieser Zeit kann das Baurecht entweder verlängert werden oder die Bauten fallen in das Eigentum des Grundeigentümers, sog. Heimfall. In diesem Fall hat der Grundeigentümer den STW-Eigentümer angemessen zu entschädigen, die Mindestentschädigung ist gesetzlich geregelt. Im Normalfall beträgt sie mind. 80% des Basiswertes des STWE.
Erneuerungen und Investitionen im 2020/2021
- Erneuerung Sonnenstore
- Ersatz Wasserhahnen
- Ersatz Türfallen und -Schlösser
- Ersatz aller Fenster und Rolläden/Storen
- Kanalreinigung
Die Wohnung ist derzeit vermietet. Küche und Bodenbeläge sind intakt, jedoch nicht mehr zeitgemäss.
Kontaktformular
Ansprechpartner
ML Business Support & Projects GmbHIm Unterzelg 42
8965 Berikon
Schweiz
T +41784067994